CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen
Die CSRD-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Überblick: Wer ist betroffen, und welche konkreten Schritte sollte Ihr KMU jetzt einleiten?
Die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung halten in immer mehr Unternehmen Einzug. Auch wenn zunächst die größten Konzerne in der Pflicht stehen, spüren inzwischen zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Druck vonseiten ihrer Kunden, Banken und Geschäftspartner. Im Folgenden erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, was die CSRD ist, wen sie unmittelbar verpflichtet und was Sie bereits heute konkret tun können.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ablöst. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in ganz Europa einheitlicher, vergleichbarer und glaubwürdiger zu gestalten. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) nach einem gemeinsamen Regelwerk zu berichten, das als ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bezeichnet wird.
Die CSRD wurde 2022 verabschiedet und wird schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 eingeführt. Das entscheidende Novum besteht darin, dass die Berichterstattung von einem externen Prüfer testiert werden muss und Bestandteil des offiziellen Lageberichts des Unternehmens wird.
Wer ist unmittelbar berichtspflichtig?
Die Pflicht wird in drei Wellen eingeführt:
- Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht im Jahr 2025): Große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits unter die NFRD fielen.
- Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht im Jahr 2026): Sonstige große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, Umsatz über 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme über 20 Mio. Euro.
- Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht im Jahr 2027): Börsennotierte KMU mit 10 bis 249 Beschäftigten. Für diese Unternehmen wird ein vereinfachter Standard (LSME ESRS) zur Verfügung stehen.
Nicht börsennotierte KMU mit weniger als 250 Beschäftigten sind grundsätzlich nicht unmittelbar durch die CSRD verpflichtet. Allerdings, und das ist wesentlich, können sie mittelbar in die Pflicht genommen werden, weil große Kunden und Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten als Teil ihrer eigenen Berichterstattung einfordern.
Der indirekte Effekt: Lieferketten setzen KMU unter Druck
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar berichtspflichtig ist, kann sich die CSRD auf Sie auswirken. Große Unternehmen, die über ihre eigene Wertschöpfungskette berichten müssen (Scope-3-Emissionen sowie soziale Bedingungen bei Lieferanten), werden Sie als Zulieferer um die Dokumentation Ihrer ESG-Daten bitten. In vielen Branchen geschieht das bereits heute, darunter in der Fertigungsindustrie, im Transport- und Logistiksektor sowie in der Lebensmittelwirtschaft.
Banken stellen einen weiteren wichtigen Kanal dar. Finanzierungen und Kreditkonditionen werden zunehmend an das Nachhaltigkeitsprofil geknüpft, da Kreditinstitute ESG-Daten für ihre Risikobeurteilung heranziehen. Eine sorgfältige Datenpflege zu Umwelt- und Sozialthemen kann sich damit direkt auf Ihre Finanzierungsmöglichkeiten auswirken.
Konkrete Schritte, die Sie jetzt einleiten können
Sie müssen nicht auf eine gesetzliche Verpflichtung warten. Folgender Ansatz hat sich in der Praxis bewährt:
Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation. Prüfen Sie, welche ESG-Daten Sie bereits erheben, etwa Energieverbrauch, Abfallmengen und Mitarbeiterfluktuation. Viele Unternehmen verfügen über mehr Daten als sie vermuten, verteilt auf Buchhaltung, HR-System und Einkauf.
Lücken identifizieren. Gleichen Sie Ihre Datenerhebung mit den Themen ab, die die ESRS abdecken: Klima, Biodiversität, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Unternehmensführung. Priorisieren Sie die Themen, die für Ihre Branche am relevantesten sind.
Einfache Prozesse etablieren. Von Anfang an ist keine teure Softwarelösung erforderlich. Beginnen Sie mit einer strukturierten Tabellenkalkulation oder einem übersichtlichen Erfassungssystem, das eine konsistente Datenerhebung in jedem Quartal sicherstellt.
Sprechen Sie mit Ihrem Wirtschaftsprüfer. Die CSRD schreibt für unmittelbar berichtspflichtige Unternehmen eine externe Prüfung vor. Auch als KMU ist es ratsam, frühzeitig mit Ihrem Prüfer zu besprechen, welche Standards und Prozesse erwartet werden.
Verfolgen Sie die Regelentwicklung. Die EU-Kommission hat Anpassungen der CSRD vorgeschlagen (das sogenannte Omnibus-Paket aus dem Jahr 2025), die Schwellenwerte und Anforderungen verändern könnten. Es handelt sich um ein dynamisches Regelwerk, dessen Entwicklung Sie kontinuierlich im Blick behalten sollten.
Was decken die ESRS-Standards ab?
Die ESRS sind die gemeinsamen Berichtsstandards, die die CSRD unterstützen. Sie gliedern sich in übergreifende Standards und themenspezifische Standards. Die übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) legen den Rahmen dafür fest, wie Sie ermitteln, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind. Dieser Prozess wird als doppelte Wesentlichkeitsbeurteilung bezeichnet und betrachtet zwei Perspektiven: welchen Einfluss das Unternehmen auf seine Umwelt hat (Wirkungswesentlichkeit) und welche finanziellen Risiken oder Chancen Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen darstellen (finanzielle Wesentlichkeit).
Es ist nicht erforderlich, zu allen Themen zu berichten. Die Beurteilung hilft Ihnen dabei, die Themen auszuklammern, die für Ihre spezifische Geschäftstätigkeit nicht relevant sind.
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Unternehmen mit 50 Beschäftigten unmittelbar durch die CSRD verpflichtet? Nein, nicht unmittelbar. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die nicht börsennotiert sind, sind grundsätzlich ausgenommen. Sie können jedoch von Ihren Kunden oder Banken nach ESG-Daten gefragt werden.
Was kostet der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung? Das hängt davon ab, wie weit Sie heute bereits sind. Viele KMU können mit vorhandenen Daten und einfachen Prozessen beginnen, ohne große Investitionen tätigen zu müssen. Entscheidend ist, anzufangen, anstatt auf die perfekte Lösung zu warten.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESG? ESG (Environmental, Social, Governance) ist der übergeordnete Begriff für Nachhaltigkeitsaspekte in einem Unternehmen. Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wie und wann bestimmte Unternehmen über ESG berichten müssen.
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